Solidarische Gesundheitsprämie (SM 30.08.2010)
Die 'solidarische Gesundheitsprämie' ist als Konzept aus der '
Kopfpauschale' hervorgegangen und wird in der gegenwärtigen Gesundheitsreform als Erfolgsmodell propagiert. Der Begriff 'Prämie' weckt eher positive Vorstellungen (im Sinne von 'Bonus': 'eine Prämie für Gesundheit'), meint jedoch einen zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Das Prinzip 'solidarisch' wird in dem Reformkonzept umgedeutet. Die frühere Finanzierungsgrundlage des Gesundheitswesens war solidarisch in dem Sinne, dass 'Beiträge proportional zum Einkommen' und zugleich paritätisch (von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Anteilen) erhoben wurden.
Im Konzept der FDP wird 'Solidarität' innerhalb des Gesundheitssystems jedoch auf das Prinzip 'der Starke hilft dem Schwachen: die stärkeren Gesunden helfen den schwächeren Kranken' eingegrenzt. Zugleich wird der Ausgleich zwischen 'Arm und Reich' in einer Gesundheitsversicherung als 'wenig treffsicher' und deswegen als 'sozial ungerecht' dargestellt. Stattdessen soll ein 'Sozialausgleich' aus Steuergeldern erzielt werden. Dieser Ausgleich würde für alle Einkünfte gelten und deshalb das bisherige System (mit Bemessungsgrenze und Beschränkung auf staatlich Versicherte) sogar an 'Solidarität und Gerechtigkeit' übertreffen.
Dieser angebliche Vorzug der Reform, noch 'solidarischer' zu sein, ist inzwischen jedoch entkräftet: Der Sozialausgleich soll sich allein an den Einkünften aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung orientieren. Damit ist das Beiwort 'solidarisch' – ursprünglich als Zugeständnis an soziale Forderungen eingefügt – nur noch eine Worthülse.
Quellen: